Gesetz, betreffend den Einfluß von Vorrechtseinräumungen auf das geringste Gebot in dem Verfahren der Zwangsversteigerung.

Vom 30. Mai 1893.
Prökelwitz, den 30. Mai 1893. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 9618).
* Am Ort der Unterzeichnung "Prökelwitz" weilte seinerzeit [Kaiser] "Wilhelm" II. in dieser Kleinstadt bei Christburg in der Nähe von Stuhm in Westpreußen. - Vermutlich im Hause Dohna-Schlobitten

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