Gesetz, betreffend das Verfahren in den nach der Gemeinheitstheilung-Ordnung zu behandelnden Theilungen und Ablösungen in den Landestheilen des linken Rheinufers.

Vom 19. Mai 1851.
Warschau, den 19. Mai 1851. 10 Blatt mit zwanzig Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 3405).
* Gemeinheitsteilung in Preußen. - "Aus einem Teil des Territoriums wurden 1816 der bayerische Rheinkreis (Rheinpfalz) und die hessische Provinz Rheinhessen gebildet, die nördlich davon liegenden Gebiete kamen zu Preußen und gehörten zunächst den beiden Provinzen Jülich-Kleve-Berg und Großherzogtum Niederrhein an, aus denen 1822 die Rheinprovinz entstand" (Wikip.).

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