Gesetz, betreffend das Höferecht in der Provinz Hannover.

Vom 24. Februar 1880.
Berlin den 6. März 1880. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 8697).
* Betrifft einen einzigen Abschnitt der geändert wurde, bezüglich daß jede landwirtschaftliche mit einem Wohnhaus bestehende Besitzung in die Höferolle eingetragen werden konnte. Landtagsfähige Rittergüter waren nicht eintragungsfähig.

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