Gesetz, betreffend Abänderung des Staatsschuldenverwaltungsgesetzes.

Vom 4. Juli 1919.
Berlin, den 4. Juli 1919. 2 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 11788).
* Reichsschuldenverwaltung, zuvor: Preußische Hauptverwaltung der Staatsschulden.

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