Gesetz, betreffend Abänderung der Gesetze vom 09. Juli 1886 und dem 6. Juni 1888, betreffend den Bau neuer Schifffahrtskanäle und die Verbesserung vorhandener Wasserstraßen.

Vom 26. Juni 1897,
Berlin den 17. Juli 1897. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 9923).
* Betreffend Geldmittel für die Verbesserung der Oder und Spree, sowie den Kanalbau von Dortmund bzw. Herne nach der unteren Ems einschl. Seitenkanal aus der Ems von Oldersum nach dem Binnenhafen Emden.

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