Fünfte Nachtrags-Verordnung, betreffend die Kautionen der Beamten aus dem Bereiche des Ministeriums der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Vom 16. September 1883.
Berlin den 28. Dezember 1883. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 8965)

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