Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Enteignungsverfahrens der zur Königlichen Geschoßfabrik in Siegburg gehörigen Anlagen.

Vom 27. Mai 1915.
Berlin, den 27. Mai 1915. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 11432).
* Zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit und zur Beschäftigung von Kriegsgefangenen.

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