Erlaß der Minister der öffentlichen Arbeiten und des Innern, betreffend Anwendung des vereinfachten Enteignungsverfahrens bei der Ausübung des der Gemeinde Recklinghausen Land zur Anlegung eines Friedhofs verliehenen Enteignungsrechts.

Vom 17. März 1921.
Berlin, den 17. März 1921. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 12118).

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