Erklärung wegen der, zwischen der Königlich-Preußischen und der Herzoglich-Sachsen-Gothaischen Regierung verabredeten Maaßregeln zur Verhütung der Forstfrefel in den Grenzwaldungen.

Vom 15sten Dezember 1824.
Berlin, den 15sten Dezember 1824. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 902).
* Zur Jagd bzw. Waldfrevel im Forst des Herzogtums.

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