Erklärung wegen der zwischen der Königlich Preußischen und der Herzoglich Sachsen-Coburg-Gothaischen Regierung verabredeten Maaßregeln zur Verhütung und Bestrafung der Forst- und Jagdfrevel in den Grenzwaldungen.

Vom 21. Dezember 1847.
Berlin, den 21. Dezember 1847. 2 Blatt mit drei Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 2917).
* Zur Jagd bzw. Waldfrevel im Forst des Herzogtums.

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