Erklärung wegen der mit der Fürstlich-Schwarzburg-Sondershausenischen Regierung verabredeten Uebereinkunft, in Betreff der gegenseitigen Uebernahme der Ausgewiesenen und Vagabunden.

Vom 26sten Dezember 1822.
Berlin, 1. Februar 1823. 2 Blatt. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., No. 772).
Für die Übergabe waren Sondershausen, Greussen, Arnstadt und Gehren vorgesehen.

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