Erklärung wegen Aufhebung des Abschosses und Abzuges zwischen sämmtlichen Königlich-Preußischen und Königlich-Hannoverschen Landen.

Vom 16ten September 1816.
Berlin den 8ten Februar 1817. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 393).
* Der Abschoss wurde in zwei Formen erhoben. Zum einen als Erbschaftsgeld, für Erbschaften und Schenkungen, die an Ausländer abgingen. Zum anderen als Abfahrtsgeld oder Abschied, für von Auswanderer ausgeführtes Vermögen (Wikip.).

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