Erklärung wegen Aufhebung des Abschosses und Abfahrtgeldes zwischen sämmtlichen Königlich-Preußischen und Großherzoglich-Sachsen-Weimarschen Landen.

Vom 23sten Dezember 1816.
Berlin, den 23sten Dezember 1816. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 397).
* Der Abschoss wurde in zwei Formen erhoben. Zum einen als Erbschaftsgeld, für Erbschaften und Schenkungen, die an Ausländer abgingen. Zum anderen als Abfahrtsgeld oder Abschied, für von Auswanderer ausgeführtes Vermögen (Wikip.).

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