Erklärung vom 12ten Februar 1817. wegen Aufhebung des Abschosses und Abfahrtsgeldes zwischen den Königl. Preuß. und Königl. Baierschen Landen.

Berlin, den 12ten Februar 1817. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 403).
* Beziehungen zwischen Bayern und Preußen sollten sich bessern... "Der Abschoss wurde in zwei Formen erhoben. Zum einen als Erbschaftsgeld, für Erbschaften und Schenkungen, die an Ausländer abgingen. Zum anderen als Abfahrtsgeld oder Abschied, für von Auswanderer ausgeführtes Vermögen" (Wikip.).

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