Ergänzungsgesetz zu dem Gesetze vom 27. April 1872, betreffend die Ablösung der den geistlichen und Schulinstituten, sowie den frommen und milden Stiftungen zustehenden Realberechtigungen.

Vom 15. März 1879.
Berlin, den 15. März 1879. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 8609).

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