Eisenbahnanleihegesetz.

Vom 26. März 1915.
Berlin den 3. April 1915. 2 Blatt mit vier Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 11412).
* Für die Erweiterung, Vervollständigung und besseren Ausrüstung der Strecken: Haupteisenbahn von Riesenburg nach Miswalde, drittes und viertes Gleis auf Berlin-Luckenwalde und Hamm i. W.-Wunstorf, Bauausführung der Haupteisenbahn von Liblar nach dem Ahrtal (Dernau) mit Abzweig von Ringen nach Neuenahr. Sowie Mehrkosten auf etlichen Strecken wie Ahrdorf nach Blankenheim Wald (früher Eifel).

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