Eisenbahnanleihegesetz.

Vom 14. Juni 1912.
Berlin den 28. Juni 1912. 4 Blatt mit acht Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 11215). - Sehr guter Zustand.
* Für die Erweiterung, Vervollständigung und besseren Ausrüstung der Strecken: "Haupteisenbahnen" (z. B. Nienburg an der Wesert nach Minden), "Nebeneisenbahnen" (z. B. von Hilders nach Wüstensachsen), Erwerb der Strecken Bergheimer Kreisbahn von Mödrath über Bergheim nach Bedburg, von Belsdorf über Bergheim nach Rommerskirchen, von Benzelrath nach Oberbolheim und von Bedburg nach Ameln - sowie der Gesellschaft Mödrath-Lidlar-Brphler Eisenbahn. Auch zur Herstellung weiterer Gleise (z. B. der Strecken: Scheune-Pasewalk, Küstrin-Kietz-Frankfurt a. O., Senftenberg - Drebkau, Triptis-Saalfeld) und die Mehrkosten der Bauausführungen (z. B. von Malmedy nach der Reichsgrenze in der Richtung auf Stavelot, der Eisenbahn von Heringsdrof Seebad nach Wolgasterfähre). Die Kosten jeweils angegeben (Mark).

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