Edikt wegen Errichtung der Gensdarmerie.

Vom 30sten Juli 1812.
Berlin den 17ten August 1812. 10 Blatt mit zwanzig Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 127).
* Königlich Preußische Landgendarmerie: Die Aufgaben des Gendarmeriekorps bestanden in der Unterhaltung ständiger Polizeiwachen, dem Gefangenentransport, der Unterstützung der Zivilbehörden, der Verhinderung von Desertionen, dem (behördlichen) Brieftransport im jeweiligen Landkreis, der Durchführung von Patrouillen wohl zur Verhinderung als auch der Verfolgung von Verbrechen, der sofortigen Hilfeleistung bei Bedrohungen, der Aufnahme von Anzeigen gegen polizeiliche Vorschriften (Wikip). Unter Paragraph 38 sind genannt "...speziell die Aufsicht und Konrtolle: der Strafanstalten, Korrektionshäuser, Gefängnisse, Armen- und Krankenhäuser, Feuerlöschanstalten innerhalb ihres Kreises". In einem Paragraphen heißt es "XXX", in einem Anderen, daß die Städte Berlin, Breslau, Königsberg, Stettin, Elbing, Potsdam und Frankfurt an der Oder "bleiben in ihrem bisherigen Verhältnisse".

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