Dritte Nachtrags-Verordnung, betreffend die Kautionen der Beamten aus dem Bereiche des Ministeriums der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Vom 23. März 1881.
Berlin den 10. Mai 1881. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 8786).

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