Dienstanweisung für die Medizinalkollegien.

Vom 23sten Oktober 1817.
Berlin, den 23sten Oktober 1817. 2 Blatt mit vier Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 439).
* Das Medizinalkollegium in Preußen, Sinn, Obligenheiten und Befugnisse. Rein-wissenschaftliche und technisch-rathgebende Behörde, Sanitätskommissionen, Medizinal-Polizei, Hebammmen usw. Zusammensetzung (Wundarzt, Pharmazeut, Entbindungskunst, Tierarzt), sowie ausschließlich der Paragraph 6 für die Provinz Brandenburg.

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