Deklaration des §. 6. des Edikts vom 13ten December 1811., die Einschmelzung und Umprägung der Scheidemünze in Kourant betreffend.

Vom 20sten Februar 1812.
Berlin den 29sten Februar 1812. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 74).
* Erwähnt werden Währungen on Groschen Böhmen oder Düttchen.

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