Déclaration à cause de l’abolition réciproque due droit de détraction et de l’impôt d’émigration entre le Gouvernement Prussien et celui des Pays-bas. Du 3. Juin 1817.

Erklärung wegen gegenseitiger Aufhebung des Abschosses und Abfahrtsgeldes zwischen der Königl. Preußischen und der Königl. Niederländischen Regierung. Vom 3ten Juni 1817.
Berlin den 3ten Juli 1817. 2 Blatt mit drei Seiten Text zweisprachig Deutsch und Französisch. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 428).
* Der Abschoss wurde in zwei Formen erhoben. Zum einen als Erbschaftsgeld, für Erbschaften und Schenkungen, die an Ausländer abgingen. Zum anderen als Abfahrtsgeld oder Abschied, für von Auswanderer ausgeführtes Vermögen (Wikip.).

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