Das zwischen der diesseitigen und der Sachsen-Koburg-Gothaischen Regierung unterm 23sten Dezember 1833. abgeschlossene Abkommen, die gegenseitigen Gerichtsbarkeits-Verhältnisse betreffend.

Berlin, den 23sten Dezember 1833.
Berlin, den 11ten Februar 1834. 4 Blatt mit acht Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., No. 1503).

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