Convention wegen wechselseitiger Aufhebung des Abschosses und Abfahrtgeldes zwischen den Königl. Preußischen Sta aten und den Herzogl. Mecklenburg-Schwerinschen Landen.

Vom 16ten October 1811.
Berlin, den 16ten October 1811. 2 Blatt mit zwei Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 59).
* Abschoss Mecklenburg-Strelitz, auch mit Nennung der Rittergutsbesitzer. * Der Abschoss wurde in zwei Formen erhoben. Zum einen als Erbschaftsgeld, für Erbschaften und Schenkungen, die an Ausländer abgingen. Zum anderen als Abfahrtsgeld oder Abschied, für von Auswanderer ausgeführtes Vermögen (Wikip.).

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