Chausseegeld-Tarif, vom 21sten Mai 1822, nebst Anhang vom 29sten desselben Monats.

Berlin, 29. Mai 1822. 2 Blatt. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., No. 729).
* Nach Einführung der neuen Münzeinteilung notwendig gewordene Tarifeinteilung der Gebühren für die Pflasterbenutzung, d. h. Straßenbenutzung (Maut) das in Preußen von Straßenwärter eingezogen wurde. Genannt sind Silbergroschen und Pfennige in Tabellenform für Fuhrwerke, Zugtiere usw., sowie ein Anhang mit Strafbestimmungen in 17 Paragraphen (Frevel an Chausseebäumen und Pflanzen zum Schutz der Alleen usw., Schlagbaum etc).

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