Bestätigungs-Urkunde; vom 11. August 1843. nebst dem dazu gehörigen Nachtrage zu dem Statute der Ober-Schlesischen Eisenbahn-Gesellschaft in Betreff der Weiterfühung der Bahn von Oppeln bis nach der Landesgrenze bei Berun.

Sanssouci, den 11. August 1843. 6 Blatt mit zehn Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 2376).
* Die Weiterführung der Strecke von Oppeln nach der Grenze von Österreich soll in der Richtung übert Cosel (Kosel) und Gleiwitz nach Berun erfolgen. - Oberschlesien: Oberschlesische Eisenbahn-Gesellschaft (OEG).

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