Bekanntmachung vom 12. November 1846. wegen Allerhöchster Bestätigung des Statuts der Hennen-Villigster Wegebaugesellschaft, nebst beglaubigter Abschrift der Allerhöchsten Kabinetsorder vom 16. Oktober d. J. wegen Ertheilung des Expropriationsrechts an die gedachte Gesellschaft.

Sanssouci, den 16. Oktober 1846. 1 Blatt mit einer Seite Text. 4° (Gesetzslg., Nr. 2768).
* Zur Unterhaltung einer Chaussee von Ovelgönne über Hennen, Rheinen und Villigst bis zur Ruhrbrücke bei Schwerte.

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