Bekanntmachung des Justizministers, betreffend die Bezirke, für die während des Kalenderjahrs 1912 die Anlegung des Grundbuchs erfolgt ist, sowie die Bezirke, für welche das Grundbuch auch in Ansehung der von der Anlegung ursprünglich ausgenommenen Grundstücke als angelegt gilt.

Vom 11. Januar 1913.
Berlin, den 11. Januar 1913. 2 Blatt mit drei Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 11253).
* Betrifft das Amtsgericht Biedenkopf (Gemeinde Wallau), Diez (Birlenbach und Holzheim), Herborn (Bicken), Limburg an der Lahn, Marienberg (Gemeinde Hahn), im Landgerichtsbezirk Neuwied das Amtsgericht Hachenburg und das Amtsgericht Wallmerod (Bilkheim und Molsberg), sowie das Amtsgericht Katzenelnbogen (Gemeinde Berghausen).

7,50 EUR
inkl. 7 % MwSt. zzgl. Versandkosten
In den Warenkorb
Bestellnummer: 162388


Schnellkauf

Bitte geben Sie die Bestellnummer aus unserem Katalog ein.

Willkommen zurück!