StartseiteBücherGeschichte Neuzeit (Preußen: Gesetze)Bekanntmachung des Justizministers, betreffend die Bezirke, für die während des Kalenderjahrs 1912 die Anlegung des Grundbuchs erfolgt ist, sowie die Bezirke, für welche das Grundbuch auch in Ansehung der von der Anlegung ursprünglich ausgenommenen Grundstücke als angelegt gilt.