Bekanntmachung der Ministerial-Erklärung vom 28. September 1867., betreffend die Ausdehnung des unter dem 11. Juni 1858. mit der Herzoglich Sachsen-Koburg-Gothaischen Regierung über die gegenseitigen Gerichtsbarkeitsverhältnisse abgeschlossenen Vertrages auf die neuen Landestheile.