Bekanntmachung der Ministerial-Erklärung vom 13. März 1867., betreffend die mit der Großherzoglich Sachsen-Weimar-Eisenachischen und der Herzoglich Sachsen-Coburg- und Gothaischen Regierung getroffene Vereinbarung wegen der definitiven Auflösung des Amortisationsfonds der Thüringischen Eisenbahn.

Vom 16. April 1867.
Berlin, den 16. April 1867. 2 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 6613).
* Thüringische Eisenbahngesellschaft (ThE).

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