StartseiteBücherGeschichte Neuzeit (Preußen: Gesetze)Bekanntmachung, betreffend die Seitens der beiden Häuser des Landtages der Monarchie ertheilte nachträgliche Genehmigung der provisorisch erlassenen Verordnung vom 28. Mai 1859. wegen Ueberweisung der in Gemäßheit des Gesetzes vom 21. Mai 1859. aufzunehmenden Staatsanleihe an die Hauptverwaltung der Staatsschulden.