Bekanntmachung, betreffend die Bestimmung des Zeitpunkts, von welchem ab das Gesetz wegen anderweitiger Einrichtung des Amts- und Zeitungs-Kautionswesens in Kraft zu treten hat.

Vom 21. Mai 1860.
Berlin, den 21. Mai 1860. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 5229).

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