Bekanntmachung, betreffend der Ratifikation des zwischen Preußen und Sachsen-Meiningen am 31. Januar/4. Februar 1911 vereinbarten Staatsvertrags zur Erweiterung und Abänderung des am 18. Juni 1868 unterzeichneten Vertrags wegen Übertragung der Leitung der Grundstückszusammenlegungen und Hutablösungen auf die Königlich Preußischen Auseinandersetzungsbehörden und die Auswechselung der Ratifikationsurkunden.