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Allerhöchster Erlaß vom 9. September 1863., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Kreis-Chaussee von Wettringen bis zur Münster-Glanderbrücker Staatsstraße in der Richtung auf Metelen, und von Borghorst nach Emsdetten im Kreise Steinfurt, Regierungsbezirks Münster.