Allerhöchster Erlaß vom 9. Okotber 1858., betreffend die Genehmigung der von den Aktionairen der Provinzial-Aktienbank des Großherzogthums Posen gefaßten Beschlüsse wegen Abänderung der §§. 13., 16. und 18. ihrer unterm 16. März 1857. Allerhöchst bestätigten Statuten.