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Allerhöchster Erlaß vom 9. November 1868., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Chaussee von Liebstadt, im Kreise Mohrungen, Regierungsbezirk Köngis berg, bis zur Heilsberger Kreisgrenze bei Pittehnen.