Allerhöchster Erlaß vom 9. Juli 1858., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den vom Kreise Randow, im Regierungsbezirk Stettin, beabsichtigten Ausbau der Chaussee von Mescherin bis Berlin-Stettiner Staats-Chaussee in der Richtung auf Pencun.

Baden-Baden, den 9. Juli 1858. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 4939).
* Berlin-Stettiner Eisenbahn-Gesellschaft (BStE).

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