Allerhöchster Erlaß vom 9. Juli 1858., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den vom Kreise Randow, im Regierungsbezirk Stettin, beabsichtigten Ausbau der Chaussee von Mescherin bis Berlin-Stettiner Staats-Chaussee in der Richtung auf Pencun.