Allerhöchster Erlaß vom 9. Dezember 1871., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Gemeinde-Chaussee von Groß-Rodensleben, im Kreise Wolmirstedt des Regierungsbezirks Magd eburg, bis zur Grenze mit der Feldmark Klein-Rodensleben.