Allerhöchster Erlaß vom 8. September 1874., betreffend die Ausführung der durch das Gesetz vom 17. Juni 1874. zur Ausführung für Rechnung des Staates genehmigten Eisenbahnen.

Berlin den 8. September 1874. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 8238)
* Für die Erweiterung der Staatseisenbahn Strecke von Insterburg über Darkehmen, Goldap und Oletzko nacsh Prostken. Von Jablonowo über Graudenz nach Laskowitz. An der Stargard-Posener Bahn zwischen Rokietnice und Posen über Schneidemühl und Belgard, Rügenwaldermünde und Stolpmünde. Von Dittersbach über Neurode nach Glatz. Von Kassel über Helsa nach Waldkappel. Von Dortmund nach Oberhausen resp. Sterkrade nebst Zechenzweigbahnen.

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