Allerhöchster Erlaß vom 8. November 1871., betreffend den Tarif, nach welchem die Abgaben für die Benutzung der Hafenanlagen bei Calloe im Kreise Apenrade, Regierungsbezirk Schleswig, vom 1. Januar 1872. ab bis auf Weiteres zu entrichten sind.

Berlin, den 8. November 1871. 2 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 7911)

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