Allerhöchster Erlaß vom 8. Mai 1868., betreffend die Aufhebung des Schleußengeldes an der Fulda zu Rotenburg, Melsungen und Neuemühle, an der Werra zu Eschwege und Allendorf und an der Weser zu Carlshafen, vom 1. Juni 1868 ab.

Berlin, den 8. Mai 1868. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 7095).

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