Allerhöchster Erlaß vom 8. Juni 1853., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte zum Bau und zur Unterhaltung einer Gemeinde-Chaussee von Gladbach über Waldniel und Elmpt bis zur Niederländischen Gränze in der Richtung auf Roermonde mit einer Zweigstraße von Waldniel über Lüttelforster Mühle bis zur Erkelenz-Straelener Gemeinde-Chaussee.