Allerhöchster Erlaß vom 7. September 1869., betreffend die Ermäßigung der in den Gewässern zwischen Pommern und Rügen und auf den Binnengewässern zwischen Stettin und den Mündungen der Swine und Peene zu errichtenden Lootsengebühren.

Berlin, den 7. September 1869. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 7512)
* Auf der Tabelle der Tarife sind aufgeführt die Lotsenstationen Ruden, Peenemünde und Wolgast. * (Ein Titel aus unserem Online-Angebot "Landeskunde - Pommern").

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