Allerhöchster Erlaß vom 7. November 1859, betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Gemeinde-Chaussee von Rüthen, in der Nähe Möhnestraße, über Menzel und Effeln bis zum Anschluß an die Minden-Coblenzer Staatstraße zwischen Anröchte und Belecke.