Allerhöchster Erlaß vom 7. November 1859, betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Gemeinde-Chaussee von Rüthen, in der Nähe Möhnestraße, über Menzel und Effeln bis zum Anschluß an die Minden-Coblenzer Staatstraße zwischen Anröchte und Belecke.

Berlin, den 7. November 1859. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 5153).

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