Allerhöchster Erlaß vom 7. Juni 1858, betreffend die Genehmigung der von den Aktionairen der Magdeburger Privatbank in der Generalversammlung vom 23 März 1858. wegen Abänderung des unter dem 30. Juni 1856. Allerhöchst bestätigten Statuts gefaßten Beschlüsse.

Berlin, den 7. Juni 1858.
Berlin den 7. Juli 1858. 2 Blatt mit drei Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 4910).
* Eine Privatnotenbank in Magdeburg.

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