Allerhöchster Erlaß vom 7. Januar 1852., betreffend die der Gemeinde Ranis in Bezug auf den chausseemäßigen Ausbau der Gemeinde-Chaussee von Ranis bis zur Saalfeld-Pösnecker Staatsstraße bei Crölpa verliehenen fiskalischen Vorrechte.

Potsdam, den 7. Januar 1852.
Berlin den 28. Februar 1852. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 3487).

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