Allerhöchster Erlaß vom 7. Dezember 1872., betreffend den Tarif, nach welchem die Hafenabgaben zu Meldorf im Kreise Süderdithmarschen vom 1. Januar 1873. ab bis auf Weiteres zu erheben sind.

Berlin, den 7. Dezember 1872. 2 Blatt mit drei Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 8083)

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