Allerhöchster Erlaß vom 7. Dezember 1848., betreffend die Einführung von Zinskupons zu den Schlesischen landschaftlichen Pfandbriefen und das bei Aufkündigung dieser Pfandbriefe zu beobachtende Verfahren, nebst dem zu demselben gehörigen Regulative.

Potsdam, den 6. Dezember 1848. 3 Blatt mit vier Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 3094).

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