Allerhöchster Erlaß vom 6. April 1872., betreffend die Genehmigung des nach dem Beschlusse des 30. Generallandtages der Ostpreußischen Landschaft entworfenen Regulativs wegen Konvertirung der fünfprozentigen Pfandbriefe und anderweiter Ausfertigung von 4 1/2 = resp. 4= und 3 1/2prozentigen Pfandbriefen der Ostpreußischen Landschaft.

Berlin, Decker 1872. 5 Blatt mit zehn Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 8013)
* Vorangestellt das "Regulativ betreffend die Konvertirung der fünfprozentigen Pfandbriefe...der Ostpreußischen Landschaft". Am Ende findet sich das ganzseitige Muster eines Pfandbriefs über 1000 Thaler Kurant (Ostpreußische Generallandschafts-Direktion Königsberg i. Pr.) und Talon.

Allerhöchster Erlaß vom 6. April 1872., betreffend die Genehmigung des nach dem Beschlusse des 30. Generallandtages der Ostpreußischen Landschaft entworfenen Regulativs wegen Konvertirung der fünfprozentigen Pfandbriefe und anderweiter Ausfertigung von 4 1/2 = resp. 4= und 3 1/2prozentigen Pfandbriefen der Ostpreußischen Landschaft.
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