Allerhöchster Erlaß vom 6. April 1870., betreffend die Erhebung der Abgabe für die Benutzung der Elbschleuse bei Magde burg und der Saale- und Unstrutschleusen.

Berlin, den 6. April 1870. 2 Blatt mit vier Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 7646)

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